Mittwoch, 11. April 2018

Neuigkeiten zu unserer Petition


Obwohl die EU Kommission Glyphosat für weitere 5 Jahre zugelassen hat, wurde unsere Petition nicht geschlossen.

Am Ende unserer Verhandlung am 7.September 2017 stellte man uns in Aussicht, man würde uns im März 2018 zur weiteren Diskussion und Anhörung des Themas erneut einladen.

Eine Anfrage die wir daraufhin im März stellten wurde folgendermaßen beantwortet:


"Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Europäische Parlament im Februar 2018 beschlossen hat, einen Sonderausschuss für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide einzurichten.

Unter dem Link http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0022+0+DOC+XML+V0//DE finden Sie den Beschluss des Plenums hierzu.

Da der Sonderausschuss sich des Themas angenommen hat, wird es in absehbarer Zeit keine Diskussion der Petitionen, die sich mit dem Thema beschäftigen, im Petitionsausschuss geben.

Die Arbeit des Sonderausschusses können Sie unter http://www.europarl.europa.eu/committees/de/pest/home.html verfolgen.

Wir werden Sie über alle weiteren Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Ihrer Petition stehen, auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Sekretariat des Petitionsausschusses"


Wir werten die Einrichtung eines "Sonderausschusses für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide" zunächst einmal positiv. Die Arbeit des 30-köpfigen Ausschusses ist zunächst auf neun Monate festgelegt.

Als Begründung für die Untersuchung wird Folgendes angegeben:

A. in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit der Bewertung von Glyphosat Bedenken geäußert wurden, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die Bewertung unabhängig, objektiv und transparent war und ob die in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates(9) festgelegten Einstufungskriterien sowie die entsprechenden Leitlinien ordnungsgemäß angewendet wurden;

B. in der Erwägung, dass Bedenken geäußert wurden, inwiefern die Kommission die Genehmigungskriterien und das Vorsorgeprinzip angewendet hat, die in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegt sind, als sie im Jahr 2016 die technische Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat gewährte und die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1313 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2324 annahm;

Der Sonderausschuss ist mit folgenden streng festgelegten Zuständigkeiten ausgestattet:


a) das Genehmigungsverfahren für Pestizide in der EU, einschließlich der angewendeten Methoden und ihrer wissenschaftlichen Qualität, zu analysieren und zu bewerten und zu analysieren und zu bewerten, ob das Verfahren von der Wirtschaft unabhängig ist und der Beschlussfassungsprozess und die entsprechenden Ergebnisse transparent sind;

b) unter Anwendung eines faktengestützten Ansatzes mögliche Mängel, die im Zuge der wissenschaftlichen Bewertung der Genehmigung oder der Erneuerung der Genehmigung von Wirkstoffen wie Glyphosat durch die zuständigen EU-Agenturen aufgetreten sein könnten, zu analysieren und zu bewerten sowie zu analysieren und zu bewerten, ob die EU-Agenturen die auf Unionsebene geltenden Regelungen, Leitlinien und Verhaltenskodizes eingehalten haben;

c) insbesondere zu analysieren und zu bewerten, ob die Kommission im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gehandelt hat, als sie die Beschlüsse über die Bedingungen für die Genehmigung von Glyphosat und die Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat fasste;

d) mögliche Interessenkonflikte auf allen Ebenen des Genehmigungsverfahrens zu analysieren und zu bewerten, auch auf der Ebene der nationalen Behörden des berichterstattenden Mitgliedstaats, der für den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ausgearbeiteten Bewertungsbericht zuständig ist;

e) zu analysieren und zu bewerten, ob die für die Bewertung und Einstufung von Wirkstoffen zuständigen EU-Agenturen mit ausreichend Personal und Finanzmitteln ausgestattet sind, die es ihnen erlauben, ihren Aufgaben nachzukommen; zu analysieren und zu bewerten, ob unabhängige Forschungsarbeiten und Tests in Auftrag gegeben bzw. durchgeführt werden können und wie sie finanziert werden;

f) sämtliche Empfehlungen auszusprechen, die er im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide für erforderlich erachtet, damit ein hohes Maß an Schutz sowohl der Gesundheit von Menschen und Tieren als auch der Umwelt erreicht wird; zu diesem Zweck Besuche durchzuführen und Anhörungen mit den Organen und zuständigen Behörden der EU sowie mit internationalen und nationalen Institutionen, nichtstaatlichen Organisationen und privaten Stellen abzuhalten;

Quelle: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0022+0+DOC+XML+V0//DE

Lassen wir uns also überraschen zu welchen Ergebnissen die Sonderkommission kommen wird und welche Konsequenzen diese Ergebnisse haben werden.

Wir bleiben dran!